Gymnasium   ›   Sportgymnasium

Gymnasium und Leistungssport

Eine anspruchsvolle Ausbildung und eine Karriere im Leistungssport schliessen sich nicht aus. Im Sportgymnasium werden schulische und sportliche Anforderungen bestmöglich aufeinander abgestimmt. Um das zu ermöglichen, arbeitet die Alte Kanti als Swiss Olympic Partner School eng mit Sportverbänden und ‑vereinen zusammen.

Das Sportgymnasium ist ein spezieller Maturitätslehrgang im Sinne der Begabtenförderung. Mit angepassten Strukturen können die Studierenden Ausbildung und Leistungssport verbinden und damit trotz grosser sportlicher Belastung eine eidgenössisch anerkannte Maturität erreichen.

Ja, wenn Sie…

  • Leistungssport betreiben und gleichzeitig eine anspruchsvolle schulische Ausbildung absolvieren wollen – als Basis für Ihre weitere sportliche und berufliche Karriere. 
  • bereit sind, die Matura in fünf Schuljahren zu absolvieren (statt der regulären vier). 
  • in Ihrer Sportart durchschnittlich mindestens zehn Stunden pro Woche geführt trainieren. 
  • mindestens zur regionalen Spitze gehören.
  • Mitglied eines regionalen oder nationalen Nachwuchskaders sind.
  • das Potenzial haben für eine Laufbahn als Leistungssportler*in auf nationaler oder internationaler Ebene. 
  • einem nationalen Sportverband angehören, welcher über ein von Swiss Olympic anerkanntes Nachwuchsför­de­rungskonzept verfügt. 
  • eine regionale oder nationale Swiss Olympic Talent Card haben.

Wenn Sie alle diese Punkte mit Ja beantworten können, kommt das Sportgymnasium für Sie in Frage.

Für die Aufnahme ins Sportgymnasium müssen sowohl schulische wie auch sportliche Voraussetzungen erfüllt sein – und während der gesamten Ausbildungsdauer gewährleistet bleiben. 

Schulische Voraussetzungen

Es gelten die regulären Aufnahmebedingungen.

Sportliche Voraussetzungen

Sportlerinnen Sportler können ins Sportgymnasium aufgenommen werden, wenn sie neben diesen Kriterien auch folgende erfüllen: 

  • Der für Ihre sportliche Förderung zuständige Sportverband resp. ‑verein verfügt über ein von Swiss Olympic anerkanntes Nachwuchsförderungskonzept.
  • Der hauptverantwortliche Sportverband resp. ‑verein steht in einer schriftlich vereinbarten Zusammenarbeit mit dem Sportgymnasium.
  • Sie sind mindestens regionale Spitze in Ihrer Sportart.
  • Sie sind Mitglied eines regionalen oder nationalen Nachwuchskaders. 
  • Der zuständige Sportverband resp. ‑verein empfiehlt Sie ausdrücklich für das Sportgymnasium und attestiert Ihnen eine Laufbahn als Leistungssportlerin oder Leistungssportler auf nationaler oder sogar internationaler Ebene.
  • Ihr wöchentlicher Trainingsumfang umfasst mindestens zehn Stunden geführtes Training in Ihrer Sportart.
  • Für den Trainingsbetrieb stehen qualitativ überzeugende Strukturen (Infrastruktur, Zeitgefässe auch für tagsüber geführte Trainings) sowie qualifizierte Trainerinnen und Trainer zur Verfügung.
  • Sie sind im Besitz einer aktuellen Swiss Olympic Talent Card (regional oder national).
  • Sie müssen eine sportmedizinische Untersuchung bestehen. 

Quereintritt

Ein Quereintritt ins Sportgymnasium ist bis ins dritte Schuljahr möglich, sofern die schulischen und sportlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Verbleib im Sportgymnasium

Die schulischen und sportlichen Zielsetzungen werden regelmässig überprüft. Studierende, die ihre sportliche Karriere abbrechen, verlieren das Anrecht auf Verbleib im Sportgymnasium. Sie haben die Möglichkeit, in den regulären Maturitätslehrgang zu wechseln.

Das Anmeldedossier, welches direkt der Alten Kanti zugestellt werden muss, beinhaltet folgende Unterlagen: 

Anmeldetermin ist jeweils der 15. Februar. Achtung: Die offizielle Anmeldung über das kantonale Anmeldeportal muss bis Ende Februar erfolgen, hier finden Sie alle Informationen dazu.

Für Studierende mit Wohnsitz im Kanton Aargau wird kein Schulgeld erhoben. Der finanzielle Aufwand für Lehrmittel wie auch für Exkursionen und spezielle Schulwochen entspricht dem des regulären Maturitätslehrganges. Mehrkosten entstehen für die Sportlerinnen und Sportler im Rahmen der sportlichen Förderung und der sportmedizinischen Versorgung.
Ausserkantonale Bewerberinnen und Bewerber müssen mit der Anmeldung eine Kostengutsprache ihres Wohnkantons für die Übernahme des Schulgeldes vorweisen.

Der grundsätzliche Aufbau der Ausbildung entspricht demjenigen des regulären Maturitätslehrganges. Die Studierenden des Sportgymnasiums profitieren aber von angepassten zeitlichen Strukturen, optimaler Betreuung und einer guten Koordination von schulischer und sportlicher Planung. 

Dauer

Die Ausbildung dauert fünf statt vier Jahre, da die Anzahl der obligatorischen Wochenlektionen nur maximal 25 beträgt. Die Verteilung der Jahresstunden unterscheidet sich gegenüber dem regulären Maturitätslehrgang aufgrund der reduzierten Anzahl Wochenlektionen. 

Urlaub

Für Abwesenheiten im Zusammenhang mit der sportlichen Förderung (Trainingslager, Wettkämpfe, etc.) erhalten die Studierenden Urlaub.

Wochenstruktur

Der Stundenplan definiert die Unterrichtszeiten und ermöglicht Zeitgefässe für die Sportförderung, auch für Trainingsgefässe am Vormittag. 

Der grundsätzliche Aufbau der Ausbildung entspricht demjenigen des regulären Maturitätslehrganges. Die Studierenden des Sportgymnasiums profitieren aber von angepassten zeitlichen Strukturen, optimaler Betreuung und einer guten Koordination von schulischer und sportlicher Planung.

Dauer

Die Ausbildung dauert fünf statt vier Jahre, da die Anzahl der obligatorischen Wochenlektionen nur maximal 25 beträgt. Die Verteilung der Jahresstunden unterscheidet sich gegenüber dem regulären Maturitätslehrgang aufgrund der reduzierten Anzahl Wochenlektionen.

Urlaub

Für Abwesenheiten im Zusammenhang mit der sportlichen Förderung (Trainingslager, Wettkämpfe, etc.) erhalten die Studierenden Urlaub.

Wochenstruktur

Der Stundenplan definiert die Unterrichtszeiten und ermöglicht Zeitgefässe für die Sportförderung, auch für Trainingsgefässe am Vormittag.

Die Stundentafel der gesamten Ausbildung im Sportgymnasium unterscheidet sich gegenüber dem regulären Maturitätslehrgang nicht. Aufgrund der Ausbildungsverlängerung ergeben sich jedoch unterschiedliche Jahresstundentafeln. Das Grundlagenfach Sport wird nicht geführt. Freifächer können nur belegt werden, wenn der schulische und sportliche Wochenplan dies zulässt. 

Wahleinschränkungen

Aus organisatorischen Gründen bestehen bei der Wahl der Wahlpflichtfächer Einschränkungen:

  • Das Grundlagenfach Bildnerisches Gestalten ist obligatorisch (Musik kann nicht gewählt werden). 
  • Als Akzentfach stehen Mathematik und Geistes- und Sozialwissenschaften zur Auswahl. 
  • Als Schwerpunktfach bzw. Ergänzungsfach können nur die Fächer gewählt werden, bei denen die Voraussetzungen bezüglich Vorbildung erfüllt sind.

Es gilt die Promotionsordnung der regulären Maturitätslehrgänge. Aufgrund der angepassten Jahresstundentafel ist die Anzahl der Promotionsfächer pro Schuljahr jedoch reduziert.

Es gilt die Promo­ti­ons­ord­nung der regu­lären Matu­ri­täts­lehr­gänge. Aufgrund der ange­passten Jahres­stun­den­tafel ist die Anzahl der Promo­ti­ons­fä­cher pro Schul­jahr jedoch reduziert.

Mit Eintritt ins Sportgymnasium ab Schuljahr 2022/2023 dürfen neu für die Beförderung ins folgende Schuljahr maximal drei ungenügende Noten im Promotionszeugnis vorkommen.

Aufgrund der längeren Ausbildungszeit – fünf statt vier Jahre – erfolgen die Abschlussprüfungen gestaffelt, in zwei Phasen jeweils am Ende des vierten und fünften Schuljahres. Ansonsten gelten die Regelungen des regulären Maturitätslehrganges. 

Der erfolgreiche Besuch des Sportgymnasiums wird im Maturitätszeugnis ausgewiesen. Das Maturzeugnis ist gleichermassen eidgenössisch anerkannt und ermöglicht den Zugang zu allen Fachhochschulen und Universitäten.

Aufgrund der längeren Ausbildungszeit – fünf statt vier Jahre – erfolgen die Abschlussprüfungen gestaffelt, in zwei Phasen jeweils am Ende des vierten und fünften Schuljahres. Ansonsten gelten die Regelungen des regulären Maturitätslehrganges.

Der erfolgreiche Besuch des Sportgymnasiums wird im Maturitätszeugnis ausgewiesen. Das Maturzeugnis ist gleichermassen eidgenössisch anerkannt und ermöglicht den Zugang zu allen Fachhochschulen und Universitäten.

Die sportliche Förderung der Studierenden des Sportgymnasiums obliegt vollumfänglich bei den entsprechenden Sportpartnerinnen und Sportpartnern.

Sportpartnerinnen, Sportpartner: Verband oder Verein, Trainerin oder Trainer

Die Zusammenarbeit zwischen den Sportpartnerinnen bzw. ‑partnern und der Alten Kanti wird schriftlich vereinbart. Dies beinhaltet insbesondere:

  • die Bestimmung einer Ansprechperson, welche für die Athletenbetreuung der Sportlerinnen und Sportler zuständig ist.
  • die Verantwortung für die gesamte Trainings- und Wettkampfplanung der Sportlerinnen und Sportler.
  • die Betreuung und Beratung der Sportlerinnen und Sportler in den Bereichen Laufbahn, Gesundheit, Administration, etc.
  • die Selektion und die Qualifikation der Sportlerinnen und Sportler.
  • den regelmässigen Austausch mit der Alten Kanti sowie die jährliche Berichterstattung über Stand und Entwicklung der Sportlerinnen und Sportler.

Sportmedizin

Die sportmedizinische Betreuung ist Sache der Sportlerinnen und Sportler bzw. deren Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit den Sportpartnerinnen und ‑partnern. Beim Eintritt ins Sportgymnasium muss die Leistungssport­tauglichkeit mittels einer sportmedizinischen Eintrittsuntersuchung bestätigt werden.

Links: Sportpartnerinnen/​Sportpartner und weitere wichtige Institutionen

Der erfolgreiche Besuch des Sportgymnasiums wird im Maturitätszeugnis ausgewiesen. Die Maturandinnen und Maturanden sind optimal darauf vorbereitet, ihre weitere Sportkarriere in Angriff zu nehmen und zu gestalten. Ihnen stehen die gleichen Ausbildungs- und Berufswege offen wie allen anderen Maturandinnen und Maturanden.

Kontakt & Beratung

Lara Dredge-Zehnder
Deutsch, Leiterin Sportgymnasium
E-Mail: lara.dredge@altekanti.ch