Gymnasium

Sportgymnasium

Gymna­sium und Leistungssport

Eine anspruchs­volle Ausbil­dung und eine Karriere im Leistungs­sport schliessen sich nicht aus. Im Sport­gym­na­sium werden schu­li­sche und sport­liche Anfor­de­rungen best­mög­lich aufein­ander abge­stimmt. Um das zu ermög­li­chen, arbeitet die Alte Kanti als Swiss Olympic Partner School eng mit Sport­ver­bänden und ‑vereinen zusammen.

Das Sport­gym­na­sium ist ein spezi­eller Matu­ri­täts­lehr­gang im Sinne der Begab­ten­för­de­rung. Mit ange­passten Struk­turen können die Studie­renden Ausbil­dung und Leistungs­sport verbinden und damit trotz grosser sport­li­cher Bela­stung eine eidge­nös­sisch aner­kannte Matu­rität erreichen.

Ja, wenn Sie…

  • Leistungs­sport betreiben und gleich­zeitig eine anspruchs­volle schu­li­sche Ausbil­dung absol­vieren wollen – als Basis für Ihre weitere sport­liche und beruf­liche Karriere. 
  • bereit sind, die Matura in fünf Schul­jahren zu absol­vieren (statt der regu­lären vier). 
  • in Ihrer Sportart durch­schnitt­lich minde­stens zehn Stunden pro Woche geführt trainieren. 
  • minde­stens zur regio­nalen Spitze gehören.
  • Mitglied eines regio­nalen oder natio­nalen Nach­wuchs­ka­ders sind.
  • das Poten­zial haben für eine Lauf­bahn als Leistungssportler*in auf natio­naler oder inter­na­tio­naler Ebene. 
  • einem natio­nalen Sport­ver­band ange­hören, welcher über ein von Swiss Olympic aner­kanntes Nach­wuchs­för­de­rungs­kon­zept verfügt. 
  • eine regio­nale oder natio­nale Swiss Olympic Talent Card haben.

Wenn Sie alle diese Punkte mit Ja beant­worten können, kommt das Sport­gym­na­sium für Sie in Frage.

Für die Aufnahme ins Sport­gym­na­sium müssen sowohl schu­li­sche wie auch sport­liche Voraus­set­zungen erfüllt sein – und während der gesamten Ausbil­dungs­dauer gewähr­lei­stet bleiben. 

Schu­li­sche Voraussetzungen

Es gelten die regu­lären Aufnah­me­be­din­gungen.

Sport­liche Voraussetzungen

Sport­le­rinnen Sportler können ins Sport­gym­na­sium aufge­nommen werden, wenn sie neben diesen Krite­rien auch folgende erfüllen: 

  • Der für Ihre sport­liche Förde­rung zustän­dige Sport­ver­band resp. ‑verein verfügt über ein von Swiss Olympic aner­kanntes Nachwuchsförderungskonzept.
  • Der haupt­ver­ant­wort­liche Sport­ver­band resp. ‑verein steht in einer schrift­lich verein­barten Zusam­men­ar­beit mit dem Sportgymnasium.
  • Sie sind minde­stens regio­nale Spitze in Ihrer Sportart.
  • Sie sind Mitglied eines regio­nalen oder natio­nalen Nachwuchskaders. 
  • Der zustän­dige Sport­ver­band resp. ‑verein empfiehlt Sie ausdrück­lich für das Sport­gym­na­sium und atte­stiert Ihnen eine Lauf­bahn als Leistungs­sport­lerin oder Leistungs­sportler auf natio­naler oder sogar inter­na­tio­naler Ebene.
  • Ihr wöchent­li­cher Trai­nings­um­fang umfasst minde­stens zehn Stunden geführtes Trai­ning in Ihrer Sportart.
  • Für den Trai­nings­be­trieb stehen quali­tativ über­zeu­gende Struk­turen (Infra­struktur, Zeit­ge­fässe auch für tags­über geführte Trai­nings) sowie quali­fi­zierte Trai­ne­rinnen und Trainer zur Verfügung.
  • Sie sind im Besitz einer aktu­ellen Swiss Olympic Talent Card (regional oder national).
  • Sie müssen eine sport­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung bestehen. 

Quer­ein­tritt

Ein Quer­ein­tritt ins Sport­gym­na­sium ist bis ins dritte Schul­jahr möglich, sofern die schu­li­schen und sport­li­chen Voraus­set­zungen erfüllt sind. 

Verbleib im Sportgymnasium

Die schu­li­schen und sport­li­chen Ziel­set­zungen werden regel­mässig über­prüft. Studie­rende, die ihre sport­liche Karriere abbre­chen, verlieren das Anrecht auf Verbleib im Sport­gym­na­sium. Sie haben die Möglich­keit, in den regu­lären Matu­ri­täts­lehr­gang zu wechseln.

Das Anmel­de­dos­sier, welches direkt der Alten Kanti zuge­stellt werden muss, beinhaltet folgende Unterlagen: 

Anmel­de­termin ist jeweils der 15. Februar. Achtung: Die offi­zi­elle Anmel­dung über das kanto­nale Anmel­de­portal muss bis Ende Februar erfolgen, hier finden Sie alle Infor­ma­tionen dazu.

Für Studie­rende mit Wohn­sitz im Kanton Aargau wird kein Schul­geld erhoben. Der finan­zi­elle Aufwand für Lehr­mittel wie auch für Exkur­sionen und spezi­elle Schul­wo­chen entspricht dem des regu­lären Matu­ri­täts­lehr­ganges. Mehr­ko­sten entstehen für die Sport­le­rinnen und Sportler im Rahmen der sport­li­chen Förde­rung und der sport­me­di­zi­ni­schen Versor­gung.
Ausser­kan­to­nale Bewer­be­rinnen und Bewerber müssen mit der Anmel­dung eine Kosten­gut­s­prache ihres Wohn­kan­tons für die Über­nahme des Schul­geldes vorweisen.

Der grund­sätz­liche Aufbau der Ausbil­dung entspricht demje­nigen des regu­lären Matu­ri­täts­lehr­ganges. Die Studie­renden des Sport­gym­na­siums profi­tieren aber von ange­passten zeit­li­chen Struk­turen, opti­maler Betreuung und einer guten Koor­di­na­tion von schu­li­scher und sport­li­cher Planung. 

Dauer

Die Ausbil­dung dauert fünf statt vier Jahre, da die Anzahl der obli­ga­to­ri­schen Wochen­lek­tionen nur maximal 25 beträgt. Die Vertei­lung der Jahres­stunden unter­scheidet sich gegen­über dem regu­lären Matu­ri­täts­lehr­gang aufgrund der redu­zierten Anzahl Wochenlektionen. 

Urlaub

Für Abwe­sen­heiten im Zusam­men­hang mit der sport­li­chen Förde­rung (Trai­nings­lager, Wett­kämpfe, etc.) erhalten die Studie­renden Urlaub.

Wochen­struktur

Der Stun­den­plan defi­niert die Unter­richts­zeiten und ermög­licht Zeit­ge­fässe für die Sport­för­de­rung, auch für Trai­nings­ge­fässe am Vormittag. 

Der grund­sätz­liche Aufbau der Ausbil­dung entspricht demje­nigen des regu­lären Matu­ri­täts­lehr­ganges. Die Studie­renden des Sport­gym­na­siums profi­tieren aber von ange­passten zeit­li­chen Struk­turen, opti­maler Betreuung und einer guten Koor­di­na­tion von schu­li­scher und sport­li­cher Planung.

Dauer

Die Ausbil­dung dauert fünf statt vier Jahre, da die Anzahl der obli­ga­to­ri­schen Wochen­lek­tionen nur maximal 25 beträgt. Die Vertei­lung der Jahres­stunden unter­scheidet sich gegen­über dem regu­lären Matu­ri­täts­lehr­gang aufgrund der redu­zierten Anzahl Wochenlektionen.

Urlaub

Für Abwe­sen­heiten im Zusam­men­hang mit der sport­li­chen Förde­rung (Trai­nings­lager, Wett­kämpfe, etc.) erhalten die Studie­renden Urlaub.

Wochen­struktur

Der Stun­den­plan defi­niert die Unter­richts­zeiten und ermög­licht Zeit­ge­fässe für die Sport­för­de­rung, auch für Trai­nings­ge­fässe am Vormittag.

Die Stun­den­tafel der gesamten Ausbil­dung im Sport­gym­na­sium unter­scheidet sich gegen­über dem regu­lären Matu­ri­täts­lehr­gang nicht. Aufgrund der Ausbil­dungs­ver­län­ge­rung ergeben sich jedoch unter­schied­liche Jahres­stun­den­ta­feln. Das Grund­la­gen­fach Sport wird nicht geführt. Frei­fä­cher können nur belegt werden, wenn der schu­li­sche und sport­liche Wochen­plan dies zulässt. 

Wahl­ein­schrän­kungen

Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Gründen bestehen bei der Wahl der Wahl­pflicht­fä­cher Einschränkungen:

Es gilt die Promo­ti­ons­ord­nung der regu­lären Matu­ri­täts­lehr­gänge. Aufgrund der ange­passten Jahres­stun­den­tafel ist die Anzahl der Promo­ti­ons­fä­cher pro Schul­jahr jedoch reduziert.

Es gilt die Promo­ti­ons­ord­nung der regu­lären Matu­ri­täts­lehr­gänge. Aufgrund der ange­passten Jahres­stun­den­tafel ist die Anzahl der Promo­ti­ons­fä­cher pro Schul­jahr jedoch redu­ziert.

Mit Eintritt ins Sport­gym­na­sium ab Schul­jahr 2022/2023 dürfen neu für die Beför­de­rung ins folgende Schul­jahr maximal drei unge­nü­gende Noten im Promo­ti­ons­zeugnis vorkommen.

Aufgrund der längeren Ausbil­dungs­zeit – fünf statt vier Jahre – erfolgen die Abschluss­prü­fungen gestaf­felt, in zwei Phasen jeweils am Ende des vierten und fünften Schul­jahres. Anson­sten gelten die Rege­lungen des regu­lären Maturitätslehrganges. 

Der erfolg­reiche Besuch des Sport­gym­na­siums wird im Matu­ri­täts­zeugnis ausge­wiesen. Das Matu­r­zeugnis ist glei­cher­massen eidge­nös­sisch aner­kannt und ermög­licht den Zugang zu allen Fach­hoch­schulen und Universitäten.

Aufgrund der längeren Ausbil­dungs­zeit – fünf statt vier Jahre – erfolgen die Abschluss­prü­fungen gestaf­felt, in zwei Phasen jeweils am Ende des vierten und fünften Schul­jahres. Anson­sten gelten die Rege­lungen des regu­lären Matu­ri­täts­lehr­ganges.

Der erfolg­reiche Besuch des Sport­gym­na­siums wird im Matu­ri­täts­zeugnis ausge­wiesen. Das Matu­r­zeugnis ist glei­cher­massen eidge­nös­sisch aner­kannt und ermög­licht den Zugang zu allen Fach­hoch­schulen und Universitäten.

Die sport­liche Förde­rung der Studie­renden des Sport­gym­na­siums obliegt voll­um­fäng­lich bei den entspre­chenden Sport­part­ne­rinnen und Sportpartnern.

Sport­part­ne­rinnen, Sport­partner: Verband oder Verein, Trai­nerin oder Trainer

Die Zusam­men­ar­beit zwischen den Sport­part­ne­rinnen bzw. ‑part­nern und der Alten Kanti wird schrift­lich verein­bart. Dies beinhaltet insbesondere:

  • die Bestim­mung einer Ansprech­person, welche für die Athle­ten­be­treuung der Sport­le­rinnen und Sportler zuständig ist.
  • die Verant­wor­tung für die gesamte Trai­nings- und Wett­kampf­pla­nung der Sport­le­rinnen und Sportler.
  • die Betreuung und Bera­tung der Sport­le­rinnen und Sportler in den Berei­chen Lauf­bahn, Gesund­heit, Admi­ni­stra­tion, etc.
  • die Selek­tion und die Quali­fi­ka­tion der Sport­le­rinnen und Sportler.
  • den regel­mäs­sigen Austausch mit der Alten Kanti sowie die jähr­liche Bericht­erstat­tung über Stand und Entwick­lung der Sport­le­rinnen und Sportler.

Sport­me­dizin

Die sport­me­di­zi­ni­sche Betreuung ist Sache der Sport­le­rinnen und Sportler bzw. deren Erzie­hungs­be­rech­tigten in Zusam­men­ar­beit mit den Sport­part­ne­rinnen und ‑part­nern. Beim Eintritt ins Sport­gym­na­sium muss die Leistungs­sport­taug­lich­keit mittels einer sport­me­di­zi­ni­schen Eintritts­un­ter­su­chung bestä­tigt werden.

Links: Sportpartnerinnen/​Sportpartner und weitere wich­tige Insti­tu­tionen

Der erfolg­reiche Besuch des Sport­gym­na­siums wird im Matu­ri­täts­zeugnis ausge­wiesen. Die Matu­ran­dinnen und Matu­randen sind optimal darauf vorbe­reitet, ihre weitere Sport­kar­riere in Angriff zu nehmen und zu gestalten. Ihnen stehen die glei­chen Ausbil­dungs- und Berufs­wege offen wie allen anderen Matu­ran­dinnen und Maturanden.

Kontakt & Beratung

Lara Dredge-Zehnder
Deutsch, Leiterin Sportgymnasium
E-Mail: lara.dredge@altekanti.ch